WAS WIRD DAS NACHLASSVERFAHREN KOSTEN?
GENEATRANSLAT verlangt von den Erben nie Vorschüsse oder Anzahlungen.
Alle Kosten der genealogischen Ermittlungen und des Nachlassverfahrens werden von der Kanzlei aus ihren eigenen Mitteln vorab getragen.
Die Erben beteiligen sich an den Kosten des Nachlassverfahrens nicht.
Auch wenn Ihr Anspruch auf die Erbschaft nicht anerkannt wird, werden Sie zur Rückzahlung unserer Kosten keinesfalls aufgefordert.
Unser Honorar steht uns nur zu, wenn wir das Nachlassverfahren erfolgreich zum Abschluss bringen und Sie Ihren Erbanteil bekommen.
GENEATRANSLAT bearbeitet Nachlasssachen auf eigenes Risiko. Das bedeutet, dass unser Honorar ausschliesslich nur dann fällig wird, wenn Ihr Erbanspruch anerkannt wurde und Sie Ihr Geld bekommen haben. Unser Honorar bestimmt sich nach dem in der Vereinbarung festgeschriebenen Prozentsatz von dem von Ihnen geerbten Betrag. Das Honorar wird direkt von der Erbmasse abgezogen und an uns vom Nachlasspfleger übergeben.
© GeneaTranslat Sokolowski s.c.
ERBENERMITTLUNGSKANZLEI
GeneaTranslat Sokołowski s.c.
Anschrift: Piękna 43/3, 00-672 Warsaw, Poland
Tel.: +48 22 487 98 58
E-mail: office@geneatranslat.com.pl