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INFORMATIONEN FÜR DIE ERBEN

INFORMACJA DLA SPADKOBIERCÓW

Bitte, machen Sie sich mit den Antworten auf die häufig gestellten Fragen und den Informationen über die Besonderheiten der durch unsere Kanzlei bearbeiteten Nachlassverfahren vertraut.

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Was ist Genealogie im Sinne der Erbenermittlung und welche Rolle spiel dabei die Erbenermittlungs- und Familienforschungskanzlei GeneaTranslat?

Oft genug müssen Nachlassverfahren durch genealogische Nachforschungen begleitet werden. Das passiert, wenn die Identität der Erben zwar feststeht, aber ihr Wohnort unbekannt bleibt (testamentarische Erbfolge), oder der Kreis der erbberechtigten Personen ist unbekannt (gesetzliche Erbfolge). 

Erben kann man aufgrund der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge. Der Erblasser kann auch jemandem einen Teil seines Vermögens vermachen.

Warum haben wir Sie kontaktiert?

Aufgrund unseres Fachwissens im Bereich der Erbfolge in verschiedenen Staaten bestimmen wir den Kreis der erbberechtigen Personen. Dann leiten wir genealogische Nachforschungen in die Wege ein, deren Sinn und Zweck es ist, potentielle Erben zu ermitteln. 

Was wird das Nachlassverfahren kosten?

GENEATRANSLAT verlangt von den Erben nie Vorschüsse oder Anzahlungen.

Kann ein Nachlass überschuldet sein?

Ein Nachlass setzt sich aus den Aktiva und Passiva (Schulden) zusammen. 

Wie lange dauert ein Nachlassverfahren?

Die Dauer eines Nachlassverfahrens ist einzelfallabhängig und hängt vom Aufwand, der Zahl der Erben und den örtlichen Erbrechtsvorschriften ab. 

Wie wird Ihr Erbanteil berechnet?

Ihr Erbanteil wird jeweils nach den Distribuitionsvorschriften des Landes, in dem der Erblasser gelebt hat, berechnet.

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© GeneaTranslat Sokolowski s.c.

ERBENERMITTLUNGSKANZLEI

GeneaTranslat Sokołowski s.c.

Anschrift: Piękna 43/3, 00-672 Warsaw, Poland
Tel.: +48 22 487 98 58
E-mail: office@geneatranslat.com.pl

Wir sind Mitglied der APG & CGP
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