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TESTAMENTARISCHE ERBFOLGE

gilt, wenn der Verstorbene noch zu seinen Lebzeiten in seinem Testament eindeutig die Personen genannt hat, die erbberechtigt werden und wie der Nachlass unter sie zu verteilen ist. Üblicherweise wird im Testament die Person genannt, die den Nachlass zu verwalten (Nachlasspfleger) und dafür Sorge zu tragen hat, dass das Erbe korrekt verteilt wird. Normalerweise erfolgt die Nachlassverwaltung problemlos. Es kann aber sein, dass der Nachlasspfleger bestimmte Erben nicht kontaktieren kann, weil etwa ihre aktuellen Adressen unbekannt sind oder im Todesfall eines Erben seine/ihre Erben unbekannt sind. Ist das der Fall, kann der Nachlasspfleger Hilfe der professionellen Erbenermittlungskanzleien in Anspruch nehmen. 

VERMÄCHTNIS

ist die Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils aufgrund eines Testaments nach dem Tod des Erblassers an eine Person oder Institution.

Der Vermächtnisnehmer erwirbt den betreffenden Gegenstand nicht unmittelbar mit dem Tode des Erblassers. Er erlangt lediglich einen Anspruch gegen die mit dem Vermächtnis belasteten Erben. 

Weder eine vorverstorbene Person noch eine zum Todeszeitpunkt nicht existierende Institution können Vermächtnisnehmer werden. 

GESETZLICHE ERBFOLGE

gilt, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. In solch einem Fall ist das weitere Verfahren etwas komplizierter. Die Erbfolge richtet sich dann nach dem Verwandtschaftsgrad und ist strikt geregelt im Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser sein Zuhause hatte. In erster Reihe werden Ehegatte/In und Blutsverwandte gesetzliche Erben.

Manchmal kann es aber passieren, dass der Erblasser keine nahen Verwandten hinterlassen hat, und man weiss gar nicht, ob es welche lebenden, erbberechtigten Verwandten überhaupt gibt. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein: Kriege, Vertreibung, Grenzverschiebung, Auswanderung oder aber Familienstreit. Im Laufe der Jahre werden weitere Generationen geboren, Namen ändern sich durch Eheschliessungen und die Familienbande lockern sich. 

Ist das der Fall, kann sich die Ermittlung von Erben als sehr schwierig erweisen, und es müssen zeit- und kostenaufwendige Nachforschungen in die Wege geleitet werden. Oft verlangen sie dann sehr tiefgehende, genealogische Ermittlungen, die Generationen zurück greifen. Das ist der Grund, warum das Gericht einen Nachlasspfleger bestellt und Erbenaufrufe veröffentlichen lässt. Melden keine Erben ihre Ansprüche innerhalb der vorgesehenen Frist an, dann fällt der Nachlass unwiderruflich dem Staat zu. 

GENEATRANSLAT spezialisiert sich in Ermittlungen von sowohl testamentarischen als auch gesetzlichen Erben. Oft gelang es uns, Vermächtnisnehmer zu ermitteln.

Die weit überwiegende Mehrzahl der Fälle, die wir bearbeiten, sind Nachlassfälle aus dem Ausland. Unserem Fachwissen, mehrjähriger Erfahrung und der Zusammenarbeit mit Rechtsanwaltskanzleien aus verschiedenen Ländern ist zu verdanken, dass wir es schaffen, Erbanteile an die Erben in Polen erfolgreich herzuholen. Die  REFERENZEN  weisen die höchste Qualität unserer Leistungen nach.

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© GeneaTranslat Sokolowski s.c.

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