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KANN EIN NACHLASS ÜBERSCHULDET SEIN?

Ein Nachlass setzt sich aus Aktiva und Passiva (Schulden) zusammen. Nachlassschulden mindern den Nachlasswert und es ist Pflicht des Nachlasspflegers, diese aus dem aktiven Vermögen des Erblassers direkt zu bezahlen. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Schulden die Aktiva übersteigen. In diesem Fall wird der Nachlass für insolvent erklärt und Sie bekommen nichts davon.

Im Falle der Insolvenz sind Sie keinesfalls verpflichtet, unserer Kanzlei zu zahlen. 

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ERBENERMITTLUNGSKANZLEI

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